Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
da einige unserer Gewässer in NRW liegen, kommt auf uns alle (ab dem 15. Lebensjahr) die neu eingeführte Fischereiabgabe zu.
Seit heute 01.07.2026 verlangt das Bundesland von jedem aktiven Angler in NRW diese Gebühr.
Hier ist die offizielle Information vom LAVE NRW:
https://www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/faq_buergerinnen_und_buerger_206-06-15.pdf
Die Kosten belaufen sich je nach Beantragungsart:
Für 1 Jahr:
online: 14 € (ab 03.07.26 möglich)
Behörde: 22 € (ab 06.07.26 möglich)
Für 5 Jahre:
online: 42 € (ab 03.07.26 möglich)
Behörde: 50 € (ab 06.07.26 möglich)
Mitglieder aus NRW: Wendet euch an eure lokale Behörde
Mitglieder aus NDS: Beliebige Behörde in NRW, z.B.
Stadt Petershagen
Bahnhofstr. 63
32469 Petershagen/Lahde
Die Entrichtung der Fischereiabgabe kann online über das NRW-Serviceportal oder bei der örtlich zuständigen Behörde erfolgen.
Für die Nutzung des Onlinedienste zur Entrichtung der Fischereiabgabe wird ein Login in BundID via eID empfohlen. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung. Möglich ist die Beantragung dieser Fischereiverwaltungsleistungen auch über einen einfachen BundID-Login (Login über E-Mailadresse/Benutzername und Passwort). Bei Nutzung des einfachen BundID-Logins ist unbedingt darauf zu achten, dass die Personendaten im BundID-Konto exakt mit den Angaben im Personalausweis übereinstimmen, damit die Onlinedienste fehlerfrei funktionieren und es im Rahmen der Fischereiaufsicht nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Die Nutzung der Onlinedienste erfordert die Bezahlung mittels einer Kreditkarte.
Wir können hier nur den Hinweis auf die Verpflichtung zur Fischereiabgabe geben, sobald ihr in einem Gewässer in NRW angelt.
Für eine Übergangszeit wird es sicherlich kulant gehandhabt.
Euer Vorstand